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==Berichterstattung== Die Berichterstattung über eine nach den Regeln der handelsrechtlichen Pflichtprüfung durchgeführten Prüfung gem. §§ 316 ff. HGB erfolgt in ausführlicher und in zusammengefasster Form. Eine ausführliche Berichterstattung erfolgt im schriftlichen Prüfungsbericht, während der Bestätigungsvermerk das zusammengefasste Ergebnis von Prüfungen der Rechnungslegung darstellt. (WP Handbuch 2006 Band I, Seite 1637, Q Tz 2) ==Prüfungsbericht== '''Adressaten des Prüfungsberichts sind interne Adressaten''' Gesetzlich vorgesehene Empfänger des Prüfungsberichts sind die gesetzlichen Vertreter Vorstand Geschäftsführer der Aufsichtsrat die Gesellschafter der GmbH Nach Rechtsformen differenziert sind folgende gesetzlichen Empfänger vorgesehen: bei der AG: Aufsichtsrat und Vorstand bei der KGaA: Aufsichtsrat und persönlich haftende Gesellschafter bei der GmbH: Geschäftsführer, Gesellschafter und ggf. Aufsichtsrat. (WP Handbuch 2006 Band I, Seite 1641, Q Tz 13) ==Bestätigungsvermerk== '''Adressaten des Bestätigungsvermerks sind externe Adressaten''' Durch den Bestätigungsvermerk werden vom Abschlussprüfer auch diejenigen Adressaten der Rechnungslegung über das Ergebnis der Jahresabschlussprüfung unterrichtet, die kein Recht zur unmittelbaren Einsichtnahme in den Prüfungsbericht haben, nämlich Aktionäre, potentielle Aktienerwerber, Gläubiger, andere Marktteilnehmer, Arbeitnehmer, sowie die weitere interessierte Öffentlichkeit (WP Handbuch 2006 Band I, Seite 1734, Q Tz 392) ==Freiwillige Berichterstattung== Freiwillige Berichterstattung für bestimmte Interessengruppen z. B. Sozialbilanz, Ökobilanz. '''Sozialbilanz''' Eine Sozialbilanz gibt Auskunft über den sozialen Nutzen und die sozialen Kosten betrieblicher Tätigkeiten. Durch die Erstellung einer Sozialbilanz wird im Gegensatz zur Wirtschaftsbilanz nicht über die ökonomischen Leistungen eines Unternehmens berichtet, sondern es kann die soziale Leistung und Verantwortung eines Unternehmens quantitativ und/oder qualitativ dokumentiert und Potenziale zur Verbesserung identifiziert werden. Diese kann im Rahmen der Corporate Social Responsibility eines Unternehmens erstellt werden und ist somit Ausdruck einer erkannten sozialen Verantwortung des Unternehmens. http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialbilanz '''Ökobilanz''' Ein Life Cycle Assessment (LCA), auch bekannt als Ökobilanz, ist eine systematische Analyse der Umweltwirkungen von Produkten während des gesamten Lebensweges („from cradle to grave“ = „von der Wiege bis zur Bahre“) oder bis zu einem bestimmten Zeitpunkt der Verarbeitung („from cradle to factory gate“ = „von der Wiege bis zum Fabriktor“). Zur Analyse gehören sämtliche Umweltwirkungen während der Produktion, der Nutzungsphase und der Entsorgung des Produktes, sowie die damit verbundenen vor- und nachgeschalteten Prozesse (z. B. Herstellung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe). Zu den Umweltwirkungen zählt man sämtliche umweltrelevanten Entnahmen aus der Umwelt (z. B. Erze, Rohöl) sowie die Emissionen in die Umwelt (z. B. Abfälle, Kohlendioxidemissionen). Der Begriff der Bilanz wird bei der Ökobilanz im Sinne von einer Gegenüberstellung verwendet, sie ist nicht mit der Bilanz innerhalb der Buchhaltung zu verwechseln. http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96kobilanz ==Finanzkommunikation XBRL== Ein reibungsloser Austausch von Finanzinformationen soll das Datenformat XBRL schaffen. Finanz- und Geschäftsdaten werden in Rechnungslegungsdokumenten eindeutig und nachvollziehbar strukturiert. Sie sind mit Kontenrahmen vergleichbar. HGB, IFRS, US-GAAP geben die möglichen Datenzuordnungen vor. Ziel ist eine Finanzdokumentation in Echtzeit. Für den Abschlussprüfer ergibt sich dadurch die Möglichkeit einer permanenten Abschlussprüfung, weg von dem Schwerpunkt Bilanzstichtag. http://de.wikipedia.org/wiki/XBRL
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